Inklaim Ratgeber UIBM-Zeichnungen
Ratgeber · Italienisches Patent
Beim UIBM, dem italienischen Patent- und Markenamt, gehören die Zeichnungen einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung auf A4-Blätter (29,7 × 21 cm), mit schwarzen Linien und Rändern von mindestens 2,5 cm auf allen vier Seiten; die Blätter werden fortlaufend nummeriert und die Figuren in der Beschreibung genannt (Art. 22 D.M. 33/2010). Bei der elektronischen Einreichung ist seit dem 1. Januar 2023 PDF/A vorgeschrieben.
Der wichtigste Unterschied. EPA und PCT lassen auf Zeichnungsblättern rechts 1,5 cm und unten 1 cm Rand zu; Art. 22 D.M. 33/2010 verlangt 2,5 cm auf jeder Seite. Ein für das EPA gesetztes Blatt erfüllt die italienische Vorschrift nicht wörtlich, ein für das UIBM gesetztes Blatt erfüllt dagegen auch die Mindestränder von EPA und PCT.
Stand: Oktober 2026 · Für Patentanwälte und Patentzeichner mit Anmeldungen in Italien
Für Anmelder und Patentanwälte außerhalb Italiens, die beim UIBM eine italienische Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung einreichen, in der Regel über einen italienischen Vertreter – etwa als Erstanmeldung, deren Priorität später beim EPA oder im PCT-Verfahren beansprucht wird. Ein Anmelder mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland muss ein Domizil in Italien wählen (Art. 21 Abs. 1 D.M. 33/2010). Wird ein europäisches Patent in Italien validiert, reicht man die italienische Übersetzung des erteilten Textes nach Art. 56 des italienischen Gesetzbuchs über das gewerbliche Eigentum (Codice della proprietà industriale) ein; welche Formvorschriften dabei für die Zeichnungen gelten, klären Sie mit Ihrem italienischen Vertreter.
Die italienischen Vorschriften werden nach den italienischen Quellen zitiert, die nur auf Italienisch vorliegen. Eine italienische Fassung dieses Ratgebers finden Sie auf inklaim.it.
Das Ministerialdekret D.M. 13. Januar 2010, Nr. 33 (italienisch) ist die Durchführungsverordnung zum italienischen Gesetzbuch über das gewerbliche Eigentum. Sein Art. 22 regelt die Form von Beschreibung, Zusammenfassung, Patentansprüchen und Zeichnungen bei Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen: 2025 gingen beim UIBM 11.996 Patentanmeldungen und 2.073 Gebrauchsmusteranmeldungen ein (MIMIT, 2. März 2026, italienisch).
Abs. 1 verlangt „linee e caratteri a stampa neri su carta bianca forte di formato A4“ (schwarze gedruckte Linien und Schriftzeichen auf festem weißem A4-Papier), mit Rändern von mindestens 2,5 cm auf allen vier Seiten, für Zeichnungen wie für Text. Das gilt auch bei elektronischer Einreichung. Es bleibt eine nutzbare Fläche von 16 × 24,7 cm, in der alle Bezugszeichen, Beschriftungen und Bezugslinien liegen müssen.
Die Großbuchstaben von 0,21 cm in Abs. 2 betreffen den Text, nicht die Zeichnungen. Für Zeichnungen legt die Verordnung kein Mindestmaß fest. Üblich sind 0,32 cm, das Minimum von EPA und PCT: gute Praxis, keine Vorschrift.
Nach Abs. 3 werden die Zeichnungen – sie dürfen auch von Hand ausgeführt sein – fortlaufend nummeriert, und die Nummern der Figuren und die Bezugszeichen der Teile müssen in der Beschreibung genannt werden. Die Merkblätter der Handelskammern verlangen die Nummerierung der Figuren auch dann, wenn sie auf einem einzigen Blatt stehen. Abs. 4 gewährt 2 Monate, um vorläufige Zeichnungen durch endgültige zu ersetzen.
Art. 21 Abs. 4 erlaubt den Verweis auf die Figuren in den Ansprüchen nur zur Klarheit; Bezugszeichen schränken den Schutzumfang nicht ein. Nach der Praxis der Handelskammern enthalten die Zeichnungsblätter weder Farben noch Beschriftungen, außer den zum Verständnis nötigen Angaben und gegebenenfalls dem Maßstab (Handelskammer Genua, 2021, Sekundärquelle, italienisch).
Das D.M. 119/2021 hat die Art. 21 und 25 geändert, nicht Art. 22. Prüfen Sie vor einer wichtigen Einreichung trotzdem den konsolidierten Text auf Normattiva (italienisch).
Vergleich
Blattformat und Linien sind gleich. Unterschiede gibt es bei Rändern, Farbe, Schrifthöhe und Nummerierung.
| Anforderung | UIBM (D.M. 33/2010) | EPA (ABl. EPA 2025, A49) | PCT (Regel 11) |
|---|---|---|---|
| Mindestränder oben / links / rechts / unten | 2,5 cm auf allen Seiten | 2,5 / 2,5 / 1,5 / 1 cm | 2,5 / 2,5 / 1,5 / 1 cm |
| Maximale nutzbare Fläche | 16 × 24,7 cm (berechnet) | 17 × 26,2 cm | 17 × 26,2 cm |
| Farbe | Nein, schwarze Linien | Nur bei elektronischer Einreichung, seit 1.10.2025 | Nicht zulässig; Veröffentlichung in Schwarz-Weiß |
| Schrifthöhe | Für Zeichnungen nicht festgelegt | Mindestens 0,32 cm | Mindestens 0,32 cm |
| Blattnummerierung | Fortlaufend | Arabische Ziffern, oben mittig | „1/3, 2/3, 3/3“ |
| Figuren | Fortlaufend, in der Beschreibung genannt | „FIG“ und arabische Ziffern; eine einzige Figur wird nicht nummeriert | Arabische Ziffern, unabhängig von den Blättern |
| Text in Zeichnungen | Nur nötige Angaben und Maßstab (Praxis) | Nur unbedingt erforderliche Stichworte | Wenige Worte, wenn unbedingt erforderlich |
Quellen: ABl. EPA 2025, A49 und A57 (Farbe); Prüfungsrichtlinien A-IX, 5.2 (Nummerierung der Figuren); Regel 11 PCT und Verwaltungsrichtlinien zum PCT, Abschnitt 207 (englisch). Die Einzelheiten zum EPA stehen im Ratgeber zu den Anforderungen des EPA an Patentzeichnungen.
Mit 2,5 cm auf jeder Seite ist jeder Rand mindestens so groß wie das Minimum von EPA und PCT. Dient die italienische Anmeldung als Priorität für eine europäische oder PCT-Anmeldung, können Sie von Anfang an für das UIBM gesetzte Blätter weiterverwenden und passen nur die amtsspezifischen Regeln an, etwa die Blattnummerierung „1/3“ im PCT.
Eine Zeichnung, die bis an den Rand der nutzbaren EPA-Fläche reicht, muss verkleinert oder neu angeordnet werden. Eine farbige Zeichnung, die das EPA zulässt, muss in Schwarz-Weiß umgesetzt werden.
Elektronische Einreichung
Nach dem Rundschreiben des UIBM Nr. 621 vom 21.11.2022 (italienisch) müssen seit dem 1. Januar 2023 die PDF-Dateien nationaler Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen, die über das Online-Portal des UIBM eingereicht werden, im Format PDF/A (ISO 19005) vorliegen, einschließlich Nachreichungen und der von den Handelskammern hochgeladenen Papiereinreichungen.
Checkliste
Wird die Anmeldung später ins Ausland erstreckt, ergänzen Sie die Prüfungen des jeweiligen Amtes.
Wie Inklaim hilft
Inklaim erstellt Entwürfe von Zeichnungsblättern aus 3D-Modellen, DXF- oder PDF-Dateien, Skizzen und Patentansprüchen. Das Profil UIBM legt das A4-Blatt mit 2,5 cm Rand auf jeder Seite an.
Es sind geprüfte Entwürfe, keine garantierte Annahme. Umwandlung in PDF/A, digitale Signatur und abschließende Prüfung bleiben bei Ihrer Kanzlei. Die Oberfläche ist in acht Sprachen verfügbar, auch auf Deutsch.


Häufige Fragen
Mindestens 2,5 cm auf allen vier Seiten des A4-Blatts (Art. 22 Abs. 1 D.M. 33/2010). Es bleibt eine nutzbare Fläche von 16 × 24,7 cm.
Die EPA-Ränder erfüllen Art. 22 nicht wörtlich; wie streng das UIBM dies beanstandet, klären Sie mit Ihrem italienischen Vertreter. Die sichere Wahl sind 2,5 cm auf jeder Seite, was auch für EPA und PCT passt.
Nein: Art. 22 verlangt schwarze Linien, und die Merkblätter der Handelskammern schließen Farben aus. Die Zulassung farbiger Zeichnungen durch das EPA seit dem 1. Oktober 2025 gilt nicht für das UIBM.
PDF/A (ISO 19005) seit dem 1. Januar 2023, nach dem Rundschreiben des UIBM Nr. 621. Die digitale Signatur wird nach der Umwandlung angebracht.
Das D.M. 33/2010 legt für Zeichnungen keine fest. Üblich sind 0,32 cm, wie bei EPA und PCT.
Ja, Art. 22 gilt für Erfindungspatente und Gebrauchsmuster. Für Designs (disegni e modelli) verweist Art. 25 auf dieselben Vorgaben.
Ja, aber ein Anmelder mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland muss ein Domizil in Italien wählen (Art. 21 Abs. 1 D.M. 33/2010 mit Verweis auf Art. 197 des Codice della proprietà industriale). Deshalb reichen ausländische Anmelder meist über einen italienischen Vertreter ein.
Quellen
Das Pilotprojekt
In 4 Wochen erstellen 3 bis 6 Personen Ihrer Kanzlei mit Inklaim die Zeichnungsblätter von 3 bereits eingereichten und veröffentlichten Anmeldungen neu. Danach vergleichen wir gemeinsam Zeitaufwand und Qualität. Vorab wird eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen.