Inklaim Ratgeber Bezugszeichen
Ratgeber · Bezugszeichen
Bezugszeichen verbinden die in den Figuren dargestellten Teile mit dem Text der Patentanmeldung. Die Regeln von EPA, PCT und USPTO stimmen überein: Dasselbe Teil trägt immer dasselbe Bezugszeichen, und kein Bezugszeichen steht in den Zeichnungen, wenn es nicht auch im Text steht – und umgekehrt. Alle drei verlangen zudem einfache Zeichen ohne Klammern oder Kreise.
Vorsicht bei Änderungen. Wird eine Figur gestrichen, verlangen die Prüfungsrichtlinien des EPA A-IX, 7.5.4, alle Bezugszeichen, die sich nur auf diese Figur beziehen, aus Beschreibung und Patentansprüchen zu streichen. Entfällt ein Abschnitt der Beschreibung, sollte ein dort nicht mehr beschriebenes Teil in den Zeichnungen kein Bezugszeichen behalten.
Stand: Oktober 2026 · Für Patentanwälte und Patentzeichner

Bezugszeichen sind die Zahlen, manchmal auch Buchstaben, die in den Figuren ein Teil der Erfindung bezeichnen und auf die die Beschreibung verweist: „der Hebel 26 dreht sich um die Spindel 22“. Die englischen Texte des EPA sprechen von reference signs; die US-Vorschriften nennen sie reference characters und ziehen Zahlen den Buchstaben vor (37 CFR 1.84(p)(1)).
Verwendet werden lateinische Buchstaben, griechische nur, soweit üblich, etwa für Winkel oder Wellenlängen (Prüfungsrichtlinien A-IX, 7.5.3, Regel 11.13 h) PCT, 37 CFR 1.84(p)(2)).
An den Bezugszeichen treffen Zeichnungen und Text aufeinander. Deshalb stellt jede Änderung an Figuren, Beschreibung oder Patentansprüchen sie erneut auf den Prüfstand.
Die Regeln
Jede Regel mit ihrer Fundstelle bei EPA, PCT und USPTO. Maßgeblich beim EPA ist der Beschluss des Präsidenten des EPA vom 7. Juli 2025 (ABl. EPA 2025, A49), in Kraft seit 1. Oktober 2025, zusammen mit den Prüfungsrichtlinien A-IX, 7.5.
Keine Klammern, Anführungszeichen, Kreise oder sonstigen Umrahmungen um das Zeichen. Zeichen wie 6′ und 35″ gelten nicht als Anführungszeichen und sind zulässig. Die Ausführungsordnung zum PCT verbietet Klammern, Kreise und Anführungszeichen ebenso; die US-Vorschriften untersagen zudem eingekreiste Zeichen.
Art. 1 (2) d) ABl. EPA 2025, A49 · Prüfungsrichtlinien A-IX, 7.5 · Regel 11.13 e) PCT · 37 CFR 1.84(p)(1)
Ein Teil trägt in allen Figuren und in der gesamten Anmeldung dasselbe Bezugszeichen. Ein Bezugszeichen bezeichnet nie zwei verschiedene Teile. Bei Varianten einer Erfindung akzeptiert das EPA Bezugszeichen aus Figuren- und Merkmalsnummer, etwa 115 in Fig. 1 und 215 in Fig. 2 für das gemeinsame Merkmal 15, sofern die Beschreibung darauf hinweist.
Art. 1 (2) i) A49 · Prüfungsrichtlinien A-IX, 7.5.5 · Regel 11.13 m) PCT · 37 CFR 1.84(p)(4)
Ein Bezugszeichen, das nicht in Beschreibung und Patentansprüchen steht, darf nicht in den Zeichnungen erscheinen, und umgekehrt. PCT und US-Vorschriften gleichen die Zeichnungen mit der Beschreibung ab. Beim UIBM müssen die Bezugszeichen der Teile in der Beschreibung genannt werden.
A-IX, 7.5.4 · Regel 11.13 l) PCT · 37 CFR 1.84(p)(5) · Art. 22 Abs. 3 D.M. 33/2010
Ziffern und Buchstaben mindestens 0,32 cm (1/8 Zoll) hoch. Die Schraffur eines Schnitts darf das Lesen von Bezugszeichen und Bezugslinien nicht behindern. Beim USPTO gehören Bezugszeichen nicht auf schraffierte oder schattierte Flächen; wo nötig, wird das Zeichen unterstrichen und in der Schraffur ausgespart.
Art. 1 (2) b) und g) A49 · Regel 11.13 b) und h) PCT · 37 CFR 1.84(p)(3)
Sie beginnen in unmittelbarer Nähe des Bezugszeichens, reichen bis zum bezeichneten Teil, sind so kurz wie möglich und werden wie die übrigen Linien der Zeichnung ausgeführt. Beim USPTO, wo sie lead lines heißen, dürfen sie sich nicht kreuzen.
Prüfungsrichtlinien A-IX, 7.5.1 · 37 CFR 1.84(q)
Bei vielen Bezugszeichen empfiehlt der PCT dringend ein gesondertes Blatt mit allen Bezugszeichen und den damit bezeichneten Teilen. Bei komplexen Anmeldungen mit vielen Zeichnungen lässt das EPA eine Bezugszeichenliste am Schluss der Beschreibung zu.
Regel 11.13 n) PCT · Prüfungsrichtlinien A-IX, 7.5.4
| Regel | EPA | PCT | USPTO | UIBM |
|---|---|---|---|---|
| Keine Klammern, keine Kreise | Art. 1 (2) d) A49; A-IX, 7.5 | R. 11.13 e) | 1.84(p)(1) | In Art. 22 nicht ausdrücklich geregelt |
| Gleiches Teil, gleiches Zeichen | Art. 1 (2) i) A49; A-IX, 7.5.5 | R. 11.13 m) | 1.84(p)(4) | In Art. 22 nicht ausdrücklich geregelt |
| Text und Zeichnungen stimmen überein | Art. 1 (2) i) A49; A-IX, 7.5.4 | R. 11.13 l) | 1.84(p)(5) | Art. 22 Abs. 3: Bezugszeichen in der Beschreibung genannt |
| Mindesthöhe | 0,32 cm, Art. 1 (2) g) | 0,32 cm, R. 11.13 h) | 0,32 cm (1/8 Zoll), 1.84(p)(3) | Für Zeichnungen nicht festgelegt |
| Bezugslinien | A-IX, 7.5.1 | — | 1.84(q) | — |
| Bezugszeichenliste | Bei komplexen Anmeldungen zulässig | Bei vielen Zeichen dringend empfohlen, R. 11.13 n) | — | — |
„—“: Die in diesem Ratgeber zitierten Vorschriften regeln den Punkt nicht. Beim UIBM folgt man im Zweifel meist der Praxis des EPA; klären Sie den Einzelfall mit Ihrem italienischen Vertreter.
Patentansprüche
In den Zeichnungen nie. In den Patentansprüchen einer europäischen Anmeldung dagegen stehen die Bezugszeichen in Klammern hinter dem Merkmal, wenn sie das Verständnis des Anspruchs erleichtern.
Nach Regel 43 (7) EPÜ sollen die in den Patentansprüchen angegebenen technischen Merkmale mit denselben, in Klammern gesetzten Bezugszeichen versehen werden, wenn die Anmeldung Zeichnungen mit Bezugszeichen enthält und dies das Verständnis des Anspruchs erleichtert. Die Bezugszeichen dürfen nicht zu einer einschränkenden Auslegung des Anspruchs herangezogen werden.
Für die italienische Anmeldung lässt Art. 21 Abs. 4 D.M. 33/2010 den Verweis auf die Figuren in den Ansprüchen nur zur besseren Klarheit zu; die Bezugszeichen schränken den Schutzumfang des Anspruchs nicht ein.
In den Zeichnungen: 26, ohne Klammer und ohne Kreis.
In der Beschreibung: „der Hebel 26“.
In EPA-Ansprüchen: „ein Hebel (26)“.
Vor der Einreichung
Jeder verstößt gegen eine der Regeln oben. Fast alle entstehen durch eine Änderung, die an einer Stelle gemacht und an den anderen nicht nachgezogen wurde.
Wie Inklaim hilft
Inklaim führt eine Bezugszeichenliste, die Text und Figuren gemeinsam nutzen. Zeichnungsblätter aus dem 3D-Modell übernehmen die Bezugszeichen, die bereits im Text der Anmeldung stehen.
Die Prüfung schlägt vor, Sie entscheiden. Sie ersetzt nicht die Durchsicht durch den Patentanwalt und garantiert nicht die Annahme durch das Amt. Die Oberfläche ist in acht Sprachen verfügbar, auch auf Deutsch.


Häufige Fragen
Bezugszeichen sind die Zahlen oder Buchstaben, die in den Figuren die Teile der Erfindung bezeichnen und auf die die Beschreibung verweist. Im Englischen heißen sie reference signs oder reference numerals, in den US-Vorschriften reference characters.
Nein: EPA, PCT und USPTO verbieten Klammern, Anführungszeichen und Kreise um Bezugszeichen in den Zeichnungen. In europäischen Patentansprüchen dagegen stehen die Bezugszeichen in Klammern (Regel 43 (7) EPÜ).
Es muss korrigiert werden: Prüfungsrichtlinien A-IX, 7.5.4, Regel 11.13 l) PCT und 37 CFR 1.84(p)(5) verlangen, dass Text und Zeichnungen dieselben Bezugszeichen enthalten. Am besten findet man den Fehler vor der Einreichung.
Streichen Sie aus Beschreibung und Patentansprüchen alle Bezugszeichen, die sich nur auf diese Figur beziehen, wie es die Prüfungsrichtlinien A-IX, 7.5.4 verlangen, und passen Sie die Verweise auf die Figuren an.
Nein. Dasselbe Teil trägt immer dasselbe Bezugszeichen, und ein Bezugszeichen bezeichnet nie zwei verschiedene Teile (Prüfungsrichtlinien A-IX, 7.5.5, Regel 11.13 m) PCT, 37 CFR 1.84(p)(4)).
Vorgeschrieben ist sie nicht. Bei vielen Bezugszeichen empfiehlt der PCT dringend ein gesondertes Blatt mit der Liste (Regel 11.13 n)); das EPA lässt bei komplexen Anmeldungen eine Liste am Schluss der Beschreibung zu.
Quellen
Das Pilotprojekt
In 4 Wochen erstellen 3 bis 6 Personen Ihrer Kanzlei mit Inklaim die Zeichnungsblätter von 3 bereits eingereichten und veröffentlichten Anmeldungen neu. Danach vergleichen wir gemeinsam Zeitaufwand und Qualität. Vorab wird eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) geschlossen.