Inklaim Ratgeber Patentzeichnungen
Ratgeber · Grundlagen
Patentzeichnungen sind die Zeichnungsblätter einer Patentanmeldung: A4-Seiten mit schwarzen Strichzeichnungen, nummeriert „FIG. 1, FIG. 2“, und Bezugszeichen, die auf die Beschreibung verweisen. Sie machen die Erfindung verständlich und folgen den Formvorschriften des jeweiligen Amtes: EPA, PCT, USPTO und, in Italien, UIBM.
Stand: Oktober 2026 · Quellen: ABl. EPA 2025, A49, Regel 11 PCT, 37 CFR 1.84, Art. 22 D.M. 33/2010
Die richtigen Begriffe
Die Gesamtheit aller Zeichnungsblätter einer Anmeldung. Es ist der Rechtsbegriff: Das EPA führt Antrag, Beschreibung, Patentansprüche, Zeichnungen und Zusammenfassung als eigene Bestandteile auf (Art. 2 (3), ABl. EPA 2025, A49), ebenso Art. 22 des italienischen D.M. 33/2010.
Die einzelnen, nummerierten A4-Seiten. Jedes Blatt hat eine durch die Ränder begrenzte nutzbare Fläche und kann mehrere Figuren enthalten.
Die einzelnen Ansichten: FIG. 1, FIG. 2 und FIG. 1A, FIG. 1B für Teilansichten. Sie tragen die Bezugszeichen.
Kurz gesagt: Eine Patentanmeldung enthält Zeichnungen; die Zeichnungen bestehen aus A4-Zeichnungsblättern; jedes Blatt enthält eine oder mehrere Figuren. Dasselbe Bezugszeichen bezeichnet dasselbe Teil in allen Figuren, in der Beschreibung und in den Patentansprüchen.
Arten von Figuren
Die Figuren müssen zeigen, was zum Verständnis der Erfindung nötig ist. In den USA verlangt 37 CFR 1.83(a), dass die Zeichnung jedes in den Ansprüchen genannte Merkmal zeigt.
Normalprojektionen (Vorderansicht, Seitenansicht, Draufsicht) und eine axonometrische Ansicht desselben Gegenstands, oft auf demselben Blatt und im gleichen Maßstab.
Eine Schnittlinie kennzeichnet die Ebene (A-A; beim EPA auch XXII-XXII, Prüfungsrichtlinien A-IX, 7.3.1). Die Schraffur darf die Bezugszeichen nicht verdecken.
Getrennt dargestellte Teile zeigen den Zusammenbau; vergrößerte Einzelheiten heben einen kleinen Bereich hervor. In den USA wird eine Explosionsdarstellung mit einer Klammer zusammengefasst.
Für Verfahren und Software: nummerierte Schritte S100, S102 … EPA und PCT behandeln sie als Zeichnungen (Art. 1 (3) des EPA-Beschlusses 2025; Regel 7.1 PCT).
Für Systeme und Schaltungen. In den USA dürfen herkömmliche Elemente als beschriftete Kästen dargestellt werden (37 CFR 1.83(a)).
Nur ausnahmsweise: Das EPA lässt sie zu, wenn sich der Gegenstand nicht zeichnen lässt (Prüfungsrichtlinien A-IX, 1.2); das USPTO in der Regel nicht (1.84(b)).



Aus Inklaim exportierte Zeichnungsblätter mit Beispieldaten.
Formvorschriften
Die Regeln ähneln sich, sind aber nicht identisch. Wer die Unterschiede kennt, muss ein Blatt nicht neu erstellen, wenn die Anmeldung von einem Amt zum anderen wechselt.
| Regel | EPA | PCT | USPTO | UIBM (Italien) |
|---|---|---|---|---|
| Blatt | A4 | A4 | A4 oder US Letter | A4 |
| Ränder (oben / links / rechts / unten) | 2,5 / 2,5 / 1,5 / 1 cm | 2,5 / 2,5 / 1,5 / 1 cm | 2,5 / 2,5 / 1,5 / 1 cm | mindestens 2,5 cm auf allen Seiten |
| Höhe von Ziffern und Buchstaben | ≥ 0,32 cm | ≥ 0,32 cm | ≥ 0,32 cm (1/8") | nicht festgelegt (0,32 cm als gute Praxis) |
| Blattnummern | arabische Zahlen, oben in der Mitte | „1/3, 2/3, 3/3“ | „1/3“, oben in der Mitte | fortlaufend |
| Figurenbezeichnung | „FIG“ | arabische Zahlen | „FIG.“ | fortlaufende Nummerierung |
| Farbe | nur bei elektronischer Einreichung, seit 1.10.2025 | Veröffentlichung in Schwarz-Weiß | nur auf Antrag (Petition) | nein, schwarze Linien |
| Text in den Zeichnungen | nur unentbehrliche Wörter | „a few short catchwords“ | knappe Legenden | nur, was dem Verständnis dient, dazu der Maßstab (Praxis der Handelskammern) |
| Quelle | ABl. EPA 2025, A49 | Regel 11 PCT (englische Fassung) | 37 CFR 1.84 | Art. 22 D.M. 33/2010; Leitfaden der Handelskammer Genua (Sekundärquelle, zum Text; auf Italienisch) |
Das UIBM verlangt 2,5 cm auf allen Seiten: Ein für das EPA gestaltetes Blatt erfüllt das nicht wörtlich. Seit dem 1. Januar 2023 müssen über das UIBM-Portal eingereichte PDF-Dateien im Format PDF/A vorliegen (UIBM-Rundschreiben 621).
Das EPA akzeptiert seit dem 1. Oktober 2025 Farbe und Graustufen, aber nur bei elektronischer Einreichung (ABl. EPA 2025, A57). Das Internationale Büro veröffentlicht PCT-Anmeldungen in Schwarz-Weiß; das UIBM verlangt schwarze Linien.
PCT und USPTO nummerieren die Blätter „1/3“; das EPA verwendet fortlaufende arabische Zahlen. Das EPA schreibt „FIG“, das USPTO „FIG.“ (37 CFR 1.84(u)).
Die Einzelheiten Artikel für Artikel finden Sie im Ratgeber zu den EPA-Anforderungen an Patentzeichnungen und im Ratgeber zu italienischen Patentzeichnungen (UIBM).
Der Arbeitsablauf
In der Patentanwaltskanzlei erstellt der Patentzeichner die Zeichnungsblätter, der Patentanwalt prüft sie anhand des Textes und gibt sie frei. Das sind die Schritte.
So hilft Inklaim
Inklaim ist eine Web-Software eines in Turin gegründeten italienischen Start-ups, die Entwürfe von Patentzeichnungen erstellt – geprüft nach den Regeln von EPA, UIBM, USPTO, PCT, CNIPA und KIPO – aus 3D-CAD-Modellen (STEP/IGES), DXF- oder Vektor-PDF-Dateien, Fotos eines Gegenstands, Skizzen und Patentansprüchen.
Die Geometrie stammt immer aus Ihren Dateien: Die KI ist optional und zeichnet nicht. Die abschließende Prüfung und die Einreichung bleiben bei Ihrer Kanzlei. Mehr zu Zeichnungsblättern aus 3D-Modellen, zur Vereinfachung von Patentfiguren, zur Prüfung der Bezugszeichen und zur automatischen Figurennummerierung – oder alle Funktionen im Überblick.
Häufige Fragen
Das hängt vom Amt ab. Das EPA verlangt schwarze, gleichmäßig starke und klare Linien, die in der Regel mit Zeichengeräten gezogen werden (Art. 1 (2) a) und e) des Beschlusses vom 7. Juli 2025). Für eine italienische Anmeldung lässt Art. 22 des D.M. 33/2010 auch von Hand gefertigte Zeichnungen zu.
In der Regel nicht. Das EPA lässt sie nur zu, wenn sich das Darzustellende nicht zeichnen lässt (Prüfungsrichtlinien A-IX, 1.2); das USPTO nur, wenn sie das einzig praktikable Mittel sind (37 CFR 1.84(b)).
Nicht immer. Das EPA akzeptiert rechts 1,5 cm und unten 1 cm, das UIBM verlangt mindestens 2,5 cm auf allen Seiten. Ein Blatt mit 2,5 cm Rand ringsum erfüllt die Mindestwerte beider Ämter.
Mindestens 0,32 cm (1/8 Zoll) für EPA, PCT und USPTO. Die italienische Verordnung legt für Zeichnungen keinen Wert fest; üblich sind auch dort 0,32 cm.
Das Pilotprojekt
In 4 Wochen erstellen 3 bis 6 Personen Ihrer Kanzlei mit Inklaim die Zeichnungen von 3 bereits eingereichten und veröffentlichten Akten neu und vergleichen Zeitaufwand und Qualität mit der üblichen Arbeit.